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26. April 2021 13:12
Der Vorschlag zur Ausschüttung einer Dividende von 0,56 Euro je Aktie wurde angenommen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat wurden für den Dreijahreszeitraum 2021-2023 ernannt.
Programm zum Kauf und/oder Verkauf von eigenen Aktien genehmigt.
Genehmigung des Mandats des Vorstands zur Erhöhung des Aktienkapitals mit Agio.
Die Hauptversammlung von Reply S.p.A. [MTA, STAR: REY], die heute zusammengekommen ist, hat den Jahresabschluss für das Jahr 2020 gebilligt und die Ausschüttung einer Brutto-Dividende von 0,56 Euro je Aktie genehmigt.
Die Dividende wird am 5. Mai 2021 zur Zahlung angewiesen, wobei das Ex-Datum mit 3. Mai 2021 und der Stichtag (record date) mit 4. Mai 2021) festgesetzt sind.
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2020
Die Reply-Gruppe beendete das Geschäftsjahr 2020 mit einem Konzernumsatz von 1.250,2 Millionen Euro, ein Plus von 5,7% im Vergleich zu 1.182,5 Millionen Euro im Jahr 2019.
Das konsolidierte EBITDA belief sich auf 207,9 Millionen Euro, ein Anstieg um 8,7% im Vergleich zu 191,3 Millionen Euro im Dezember 2019.
Das konsolidierte EBIT, von Januar bis Dezember, betrug 169.5 Millionen Euro, ein Anstieg um 9,1% gegenüber 155,3 Millionen Euro im Dezember 2019.
Der Jahresüberschuss der Gruppe belief sich auf 123,6 Millionen Euro, plus 8,6% im Vergleich zu 113,9 Millionen Euro im Jahr 2019.
Die Hauptversammlung stimmte gemäß den Anträgen des Verwaltungsrates auch den folgenden Beschlüssen zu:
Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat für den Dreijahreszeitraum 2021-2023
Die Hauptversammlung hat auf Basis der vorgelegten Kandidatenlisten die neuen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Dreijahreszeitraum 2021-2023 nominiert.
Es wurden die folgenden Vorstände nominiert:
Der bestellte Aufsichtsrat besteht aus drei ordentlichen und zwei Ersatzmitgliedern:
Die Lebensläufe der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die von den geltenden Vorschriften geforderten zusätzlichen Unterlagen sind im Investorenbereich der Website www.reply.com verfügbar.
Das Programm zum Ankauf bzw. zur Veräußerung eigener Aktien wurde angenommen
Die Hauptversammlung hat ein neues Programm zum Rückkauf eigener Aktien genehmigt, wodurch das derzeit gültige und am 21. April 2020 genehmigte Programm ersetzt wird: Das Hauptziel dieses Programms besteht im Kauf von Aktien, um das Aktiengeschäft zu fördern, sowie im Erwerb von Beteiligungen als auch in außergewöhnlichen Finanzoperationen bzw. im Abschluss von Vereinbarungen mit strategischen Partnern.
Die Genehmigung gilt für 18 Monate ab dem Beschlussdatum für maximal 7.411.457 Stammaktien (entspricht 19,8107% des derzeitigen Geschäftskapitals) zu einem Nennwert von 0,13 Euro je Aktie für einen maximalen Nennwert von insgesamt 963.489,41 Euro, mit einer maximalen Finanzierungsverpflichtung von 300 Millionen Euro. Der Kaufpreis darf nicht unter dem Nennwert (derzeit 0,13 Euro) bzw. nicht mehr als 20% über dem am Tag vor dem Kauf am MTA-Markt verzeichneten offiziellen Preis liegen.
Billigung des Berichts über die Vergütungspolitik
Die Hauptversammlung genehmigte auch Abschnitt II des Vergütungsbericht, der gemäß Artikel 123-ter des Gesetzesdekrets 58/1998 erstellt wurde.
Genehmigung des Mandats des Vorstands zur Erhöhung des Aktienkapitals mit Agio vorbehaltlich der Rücknahme des vorhergehenden Mandats vom 21. April 2016.
Die Hauptversammlung widerrief das dem Vorstand erteilte Mandat zur Erhöhung des Aktienkapitals, das am 21. April 2021 auslief, und ermächtigte den Vorstand erneut gemäß Artikel 2443 des italienischen Zivilgesetzbuchs, das Aktienkapital mit Agio und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß Artikel 2441, Absatz 4, bis zu einem Höchstbetrag von 390.000,00 Euro durch die Ausgabe von maximal 3.000.000 neuen Stammaktien der Reply S.p.A. mit einem Nennwert von je 0,13 Euro zu erhöhen. Dies hat in einer oder mehreren Tranchen, also in teilbarer Form, für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren durch Sacheinlagen in Form von Beteiligungen an Gesellschaften zu erfolgen, die einen ähnlichen oder analogen Unternehmenszweck wie Reply haben oder jedenfalls für dessen Entwicklung zweckmäßig sind. Die Hauptversammlung hat daraufhin die Änderung von § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Der Leiter des Konzernrechnungswesens, Dott. Giuseppe Veneziano, erklärt im Sinne von Absatz 2, Artikel 154-b des Finanzgesetzes, dass die Zahlen aus dieser Mitteilung den dokumentierten Ergebnissen, Bilanzbüchern und Buchungen entsprechen.
Diese Pressemitteilung ist eine Übersetzung, die italienische Version hat Vorrang.